GModG
Das Energierecht heißt seit Juli 2026 anders
Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz an die Stelle des Gebäudeenergiegesetzes getreten. Die Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden muss, ist damit entfallen: Eigentümer wählen die Technik selbst — Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse, Gas oder Öl.
Wer sich für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheidet, muss später einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe einsetzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040.
Was das für Sie heißt: Welche energetischen Anforderungen bei einer Sanierung greifen, hängt vom Umfang der Maßnahme ab. Das gehört vor das Angebot — nicht in den Nachtrag.
DIN
18040-2
Barrierefrei ist ein Maß, keine Absicht
Die Norm für barrierefreies Wohnen gibt Zahlen vor: 120 × 120 cm Bewegungsfläche vor den Sanitärobjekten, 150 × 150 cm bei uneingeschränkter Rollstuhlnutzung, Türdurchgänge von 80 beziehungsweise 90 cm. Wer ein Bad „altersgerecht“ nennt, muss diese Maße einhalten können — oder sagen, welches davon im Bestand nicht geht.
Ausführlich, mit Grundrissfällen: Wie groß muss ein barrierefreies Bad sein?
DIN
68800
Holz schützt man mit Konstruktion, nicht mit Chemie
Die Normenreihe für den Holzschutz im Hochbau stellt den baulichen Holzschutz vor den chemischen: Abstand zum Erdreich, Abführen von Wasser, hinterlüftete Aufbauten, Feuchteschutz in der Konstruktion. Chemische Mittel sind das letzte, nicht das erste Mittel.
Was das für Sie heißt: Bei einem Holzhaus entscheidet der Detailpunkt über die Lebensdauer, nicht die Holzart im Prospekt.
DIN
4109
Schallschutz: die Norm ist das Minimum
DIN 4109 beschreibt die Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau. Alles darüber — der Schallschutz, den man in einem Einfamilienhaus tatsächlich erwartet — gilt nur, wenn er ausdrücklich vereinbart ist.
Was das für Sie heißt: Wenn Ihnen Ruhe wichtig ist, gehört sie als Wert in den Vertrag, nicht als Adjektiv ins Gespräch.
n50
Luftdichtheit wird gemessen, nicht behauptet
Die Luftdichtheit eines Gebäudes prüft man mit einer Differenzdruckmessung — der Blower-Door-Messung nach DIN EN ISO 9972. Ergebnis ist ein Zahlenwert, kein Eindruck. Bei Förderungen und Effizienzhaus-Nachweisen wird die Messung in der Regel verlangt.
Was das für Sie heißt: Messen lassen, solange die Dämmebene noch zugänglich ist — danach ist jede Leckage teuer.
§ 650i
BGB
Als Privatperson bauen Sie nach BGB, nicht nach VOB
Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Für private Bauherren gilt der Werkvertrag des BGB, beim Neubau oder bei erheblichen Umbauten der Verbraucherbauvertrag. Daraus folgen drei Rechte, die man kennen sollte:
- eine Baubeschreibung vor Vertragsschluss (§ 650j BGB) mit verbindlichen Angaben zum Vorhaben;
- ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen (§ 650l BGB in Verbindung mit § 355 BGB), außer der Vertrag wurde notariell beurkundet;
- eine Grenze für Abschlagszahlungen von 90 Prozent der Gesamtvergütung und eine Sicherheit von 5 Prozent zu Ihren Gunsten bei der ersten Abschlagszahlung (§ 650m BGB).
Was das für Sie heißt: Ein Angebot ohne Baubeschreibung ist kein Angebot, sondern ein Preis.
§ 634a
BGB
Abnahme setzt die Uhr in Gang
Mit der Abnahme (§ 640 BGB) geht die Gefahr auf Sie über, die Vergütung wird fällig — und die Frist für Mängelansprüche beginnt zu laufen: bei einem Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Deshalb gehört zur Abnahme ein Protokoll, in dem festgehalten wird, was offen ist.
Was das für Sie heißt: Nicht unterschreiben, solange die Restpunkte nur mündlich existieren.
Quellen: Gebäudemodernisierungsgesetz (Bundesregierung, in Kraft seit 29. Juli 2026), DIN 18040-2, DIN 68800, DIN 4109, DIN EN ISO 9972, §§ 640, 634a, 650i–650m BGB (Gesetzestexte). Stand dieser Seite: 22. September 2026. Was hier nicht steht: Zertifikatsnummern, Auszeichnungen und Prüfsiegel. Wir führen nur auf, was nachprüfbar ist.

